Allgemeine Geschäftsbedingungen der Valluhner Bulli Parts

§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§2 Vertragsabschluss

In Katalogen, Prospekten, Anzeigen u.ä. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben –freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 20 Kalendertage gebunden. Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstige Drucksachen sind lediglich unverbindliche Beschreibungen der Ware und gelten nicht als zugesichert.

§3 Lieferung und Lieferzeiten

Teillieferungen sind zulässig; sie gelten als selbständige Lieferungen. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass der Verkäufer verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagt. Im Falle eines Leistungsverzuges des Verkäufers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Lehnt der Käufer die Abnahme der gekauften Ware ab, so ist er vorbehaltlich eines weitergehenden konkret nachzuweisenden Schadens verpflichtet, 25% des Kaufpreises als Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu leisten.

§4 Gewährleistung

Sollte die verkauft Ware fehlerhaft sein oder ihr eine zugesicherte Eigenschaft fehlen, ist der Käufer verpflichtet, mehrfache Nachbesserungen des Verkäufers zuzulassen, bevor er seine gesetzlich verbrieften Gewährleistungsrechte auf Wandlung bzw. Minderung geltend machen kann. Bei Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung oder Gewalteinwirkung von außen sind Gewährleistungsansprüche gänzlich ausgeschlossen. Eine Gewähr für eine spezielle Funktion irgendwelcher Anlagen, in denen von uns gelieferte Ware eingebaut wird, übernehmen wir nicht. Soweit es sich beim Käufer um einen Kaufmann i. S. d. HGB handelt, trifft diesen die Mängelrügepflicht aus §§ 377,378 HGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung.

§5 Haftungsbegrenzung

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllung- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Verkäufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Zeitgarantien für die Haltbarkeit von Materialien, insbesondere auch von Verschleißteilen, werden nicht übernommen. Für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder durch übermäßige Beanspruchung seitens des Bestellers entstehen, wird von uns keinerlei Haftung übernommen. Es ist Sache des Bestellers, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die vorerwähnten Voraussetzungen für einen Haftungsausschluss nicht gegeben sind.

§6 Zahlungen

Die vom Verkäufer gestellten Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort fällig und in Höhe des Rechnungsbetrages per Vorkasse zahlbar. Auch berechtigte Abzüge dürfen nur mit gesonderter Gutschriftanzeige vorgenommen werden.

§7 Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß §449 BGB mit der nachstehenden Erweiterung. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus Geschäftsverbindungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen.

§8 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Der Kunde ist damit einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten, auch personenbezogene im Sinne des Datenschutzgesetzes im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen einschließlich Wechsel- und Scheckverfahren ist ausschließlich Sitz des Unternehmens. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des einheitlichen Kaufgesetzes ist ausgeschlossen. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


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